Ich erstelle Ihnen gerne den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis nach der jeweils gültigen OIB-Richtlinie 6 bzw. dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz.
- Neubauten (wie EFH, MFH, GEWERBE, BÜRO)
Erstellung des Energieausweises für die baurechtliche Genehmigung und falls erforderlich auch Nachweis der „sommerlichen Überhitzung“ mit allen notwendigen Unterlagen für die Baubehörde und für die Einreichung bei Förderstellen wie z.B. Wohnbauförderung.
- Bestandsgebäude für Vermietung/Verkauf
Mit 01.01.2009 trat die neue EU-Gebäuderichtlinie in Kraft. Sie verpflichtet EigentümerInnen von bestehenden Wohnungen und Häusern bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie einen Energieausweis erstellen zu lassen. Sie erhalten die lt. EAVG vorgeschriebenen Formulare und Anhänge.
- Bestandsgebäude mit thermischem Sanierungskonzept
Vor allem in Altbauten kann die Energiebilanz durch sinnvolle und maßgeschneiderte Sanierungsmaßnahmen verbessert und dadurch die Betriebskosten massiv gesenkt werden. Dazu wird der Bestand zuerst bauphysikalisch berechnet und auf Basis dieser Daten und dem gewünschten Nutzungskonzept dann das notwendige thermisches Sanierungskonzept erstellt. Immer auch in Hinblick auf Machbarkeit und Kosten.
Förderungsmittel wie der Sanierungsscheck des Bundes werden ausschließlich für natürliche Personen bereitgestellt. Im Rahmen des Sanierungsschecks können (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses einen Förderungsantrag einreichen. Nähere Informationen unter: www.umweltfoerderung.at
- Denkmalgeschütze Gebäude
Energieeffizienz am denkmalgeschützten bzw. denkmalwürdigen Gebäude verlangt die genaue Analyse des Einzelfalls und darauf abgestimmte Lösungen. Diese sind häufig mit höheren Kosten verbunden. Eine übliche Außendämmung ist bei einem Baudenkmal in der Regel problematisch. Auch droht die Gefahr, dass durch falsche Dämmung oder ungeeignete Sanierungsmethoden wertvolle Bausubstanz Schaden nimmt. Hier ist gute Planung unbedingt erforderlich.
- Gemeinden
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt.
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden über die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 hinaus oder zur Reduktion des Heizwärmebedarfs um mehr als 50% gegenüber dem unsanierten Zustand. Das Datum der erstmaligen Baubewilligung muss vor dem 1.1.1998 liegen.
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt. Für die Umstellung einer fossilen Heizungsanlage auf ein klimafreundliches Heizsystem gibt es einen Bonus in der Höhe von 3000 Euro.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie hier: Informationsblatt.
- Betriebe, gewerblich genutzte Gebäude
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden über die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 hinaus oder zur Reduktion des Heizwärmebedarfs um mehr als 50 % gegenüber dem unsanierten Zustand. Das Datum der erstmaligen Baubewilligung muss vor dem 1.1.1998 liegen.
Die Förderung ist abhängig von der Sanierungsqualität und beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie hier: Informationsblatt.
- ENERGIEAUSWEIS
Was ist das und wozu dient er? Nähere Informationen über den Energieausweis finden Sie auf der Website der Austrian Energy Agency.
Preise
- Energieausweis für Bestandsgebäude und Neubauten
Erstellen des Energieausweises nach OIB-RL 6, Bauordnung, EAVG
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Einfamilienhäuser bis zu 250m2 Nutzfläche € 360 -
Mehrgeschoßige Gebäude ab 1000m2 Nutzfläche ab € 0,70 / m2 -
Nachweis der „sommerlichen Überwärmung“ ab € 180
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- Energieausweis für die Sanierung (inkl. EA Bestand)
Erstellen des Energieausweises nach OIB-RL 6, Bauordnung, EAVG
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Einfamilienhäuser bis zu 250m2 Nutzfläche € 480 -
Mehrgeschoßige Gebäude ab 1000m2 Nutzfläche ab € 0,90 / m2 -
inklusive Formular für Fördermittelantrag
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- Energieausweis für Gemeinden und Betriebe
Kosten je nach Projekt unterschiedlich.
- Keine Planunterlagen / Aufmaß erforderlich
Sollten Sie über keine oder veraltete Planunterlagen verfügen, so ist das kein Problem, ich erstelle das Aufmaß vor Ort. Preis je nach Aufwand.
Für die Berechnung erforderliche Unterlagen
Fast alle Angaben finden Sie im Bauplan, dieser liegt bei der Baubehörde (Baupolizei) auf.
- Angaben des Auftraggebers/der Auftraggeberin:
- Name
- Adresse
- Angaben zum Gebäude / zur Wohnung:
- Adresse des Objektes
- Grundstücksnummer
- KatastralGemeinde KG – Nummer
- Einlagezahl EZ
- Baujahr
- Plan mit folgendem Inhalt:
- Lageplan (od. Stadtplan) mit Nordpfeil
- Grundriß der Wohnung
- Bemaßung aller Wände, Fenster, Eingangstür, Terrassentür
- Raumhöhen und Deckenstärken
- Lage der Wohnung im Haus (über Keller, unter ausgebautem/nicht ausgebautem Dachgeschoß)
- Dachneigung (nur bei Dachgeschoßwohnungen)
- Angabe zu den Aufbauten der einzelnen Bauteile
- Außenwände (Ziegel, Holz, Beton?)
- Oberste Geschoßdecke (nur bei Wohnungen unter dem nicht ausgebauten Dachboden)
- Sonstige Decken nach außen (z.B.: bei Dachterrasse)
- Kellerdecke (nur bei Erdgeschoßwohnungen)
- Dach (nur bei Dachgeschoßwohnungen)
- Fenstergrößen und -art: Kunststoff, Holz, Holz-Alu
- Angaben zum Planverfasser (falls vorhanden)
- Weitere erforderliche Angaben:
- Heizungsart (Gas, Strom, Öl)
- Heizung Nennwertleistung
- Heizung (Heizkörper, Fußbodenheizung)
- Heizung Baujahr (ca.)
- Warmwasser (Gas, Strom)
- Warmwasser Art des Speichers
- Angaben zur Solaranlage (Größe, Typ, Ausrichtung)
- Lüftungsanlage: ja, nein
- Falls bekannt:
- U-Wert der Fenster und Außentüren
- oder Baujahr der Fenster und Außentüren