Nehmen Sie sich ruhig Zeit, eine gelungene Planung geht nicht von heute auf morgen. Ich übernehme für Sie gerne die Planung Ihres Bauvorhabens. Je besser die Planung und die Ausschreibungsunterlagen sind, umso weniger Probleme entstehen während der Bauphase.
Gute Planung und Ausschreibung sind ein MUSS!
Die Planung umfasst verschiedene Phasen:
- Grundlagenermittlung
- Vorentwurfsplanung
- Entwurfsplanung
- Bewilligungsplanung
- Ausführungsplanung
- Ausschreibung, Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe
- sonstige zusätzliche Leistungen
Genaue Beschreibung (pdf/900KB): Öffnen/Download
Preis:
Der Preis wird, je nach Projektaufwand, meistens als Pauschale vereinbart. Rechnen Sie mit ca. 4-5% der reinen Baukosten. Die einzelnen Leistungen sollten im Vorhinein genau festgelegt werden. Es können natürlich auch Teilleistungen beauftragt werden.
Sonstige zusätzliche Leistungen
Es können sonstige zusätzliche Leistungen erforderlich sein bzw. sich aus Projektgröße, Projektkomplexität und Projektablauf ergeben. Sie sind projektbezogen gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
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a) Machbarkeitsstudie
Erstellung von Vorstudien bzw. Machbarkeitsstudien als Entscheidungshilfe für den/die AuftraggeberIn, wobei der Leistungsinhalt von Vorstudien bzw. Machbarkeitsstudien individuell zu vereinbaren ist.
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b) Visualisierungen, Modelle
Anfertigung besonderer Objektdarstellungstechniken wie z.B. Modelle, Visualisierungen, 3D-Animationen usw.
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c) Sonderpläne
Erstellung von separaten Brandschutz- und Fluchtwegplänen.
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d) Planungs- oder Baustellenkoordinator
Erstellung der erforderlichen Unterlagen, die Durchführung der Baustelleneinschulung für Ausführende sowie die Kontrolle der Leistungs- durchführung durch Ausführende gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG), gegliedert nach Leistungen des Planungs- und/oder Baustellenkoordinators, sofern der/die AuftragnehmerIn dazu befugt ist.
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e) Bestandspläne
Erstellung von Bestandsplänen nach Leistungsabschluss der ausführenden Unternehmen (as built – Zeichnungen) nach Vorgaben des/der AuftraggeberIn, insbesondere als Grundlage für das Facility Management.
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f) Objektbetreuung und Dokumentation
- Überwachung der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfrist der Gewährleistung, längstens jedoch bis zum Ablauf von 3 Jahren ab Übernahme durch den/die AuftraggeberIn auftreten.
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche des/der AuftraggeberIn gegenüber den ausführenden Unternehmen.
- Mitwirkung bzw. Durchführung von Schlussfeststellungen vor Ablauf der Gewährleistung sowie bei der Freigabe von Sicherstellungen.
- Mitwirkung bei der Erstellung der systematischen Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen (insbesondere in Dateiform) samt behördlich relevanter Schriftstücke zu einer Bestandsdokumentation.
- Vorbereitung für und Mitwirkung bei Außerstreitverfahren vor Schlichtungseinrichtungen, Schiedsgerichten sowie bei Streitverfahren vor ordentlichen Gerichten.